Wahlrecht der EU-BürgerInnen für die Wahl des Gemeinderats und Direktwahl des/der Bürgermeisters/Bürgermeisterin

EU-BürgerInnen, die den Wohnsitz seit mindestens vier Jahren ununterbrochen in einer Gemeinde der Provinz...

Veröffentlichungsdatum:

24.02.2025

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EU-BürgerInnen, die den Wohnsitz seit mindestens vier Jahren ununterbrochen in einer Gemeinde der Provinz Bozen haben, können bei den Wahlen der Gemeindeorgane am 4. Mai 2025 das aktive Wahlrecht in ihrer Wohnsitzgemeinde ausüben. 

Um dies in Anspruch nehmen zu können, müssen sie innerhalb 25. März 2025 einen Antrag auf Eintragung in die spezifische Zusatzwählerliste beim Wahlamt der Wohnsitzgemeinde stellen.

Der Antrag kann entweder persönlich im Gemeindewahlamt ausgefüllt und abgegeben oder per E-Mail zusammen mit einer Kopie des Personalausweises an bevoelkerungsdienst@gemeinde.bruneck.bz.it geschickt werden.

Jene EU-BürgerInnen, die bei den Gemeindewahlen kandidieren wollen, sind gebeten, das Formular für die Eintragung in die Zusatzwählerliste schon bis 18. März 2025 abzugeben: Antrag EU-BürgerInnen

Für weitere Informationen wenden Sie sich an das Wahlamt der Stadtgemeinde Bruneck von Montag bis Freitag von 08:30 bis 12:30 Uhr, Tel. +39 0474 545279 oder +39 0474 545277, E-Mail bevoelkerungsdienst@gemeinde.bruneck.bz.it

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Zuletzt aktualisiert: 10.03.2025, 14:31 Uhr