Die paritätische Personalkommission wird vom Gemeindeausschuss gemäß den geltenden Bestimmungen ernannt und besteht aus Vertretern der Verwaltung und des Personals, darunter der Bürgermeister (oder ein Beauftragter), der Generalsekretär, ein vom Gemeindeausschuss ernannter Beamter sowie drei vom Personal gewählte Vertreter.