Der Gemeindeausschuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und aus 6 Stadträten/Stadträtinnen.
Der Gemeindeausschuss wird vom Gemeinderat innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist auf Vorschlag des Bürgermeisters in öffentlicher Sitzung und offener Abstimmung in einem einzigen Wahlgang gewählt.
Als Mitglied in den Gemeindeausschuss kann außerdem höchstens eine Bürgerin / ein Bürger gewählt werden, die/der nicht dem Gemeinderat angehört. Das Mitglied muss die Voraussetzungen der Vereinbarkeit und der Wählbarkeit zum Gemeinderatsmitglied und zum Mitglied des Gemeindeausschusses erfüllen.
Der Gemeindeausschuss wird vom Bürgermeister einberufen.
Die Sitzungen des Gemeindeausschusses sind nicht öffentlich.
Der Gemeindeausschuss erlässt sämtliche Verwaltungsakte, die nicht dem Gemeinderat vorbehalten sind und nicht in die Zuständigkeiten des Bürgermeisters, des Generalsekretärs oder der Führungskräfte fallen. Er führt die allgemeinen Anweisungen des Rates aus und legt dem Rat eigene Vorschläge und Anregungen vor.