In der Stadtgemeinde Bruneck besteht der Gemeinderat aus dem Bürgermeister und 26 Ratsmitgliedern. Vorbehaltlich der spezifischen Regelung durch die Geschäftsordnung, sind die Sitzungen des Gemeinderates öffentlich.
Der Gemeinderat beschließt die allgemeinen Grundsätze nach denen die Verwaltung geführt wird. Er überwacht die gesamte Verwaltung der Gemeinde.
In Ausübung seiner gesetzlichen Kontrollfunktion wacht der Gemeinderat darüber, dass die Zielsetzungen hinsichtlich Unparteilichkeit, Transparenz, Nähe zu Bürgerinnen und Bürgern, Effizienz, Wirtschaftlichkeit und Korrektheit der Verwaltung gewährleistet werden und trifft hierzu die erforderlichen Maßnahmen.
Die Obliegenheiten des Gemeinderates sind im Artikel 49 des Regionalgesetzes vom 3. Mai 2018, Nr. 2 in geltender Fassung und im Artikel 20 der Satzung der Stadtgemeinde Bruneck angeführt.
Der Gemeinderat beschließt somit unter anderem:
- die Programme, die Berichte und programmatischen Berichte, die allgemeinen Programme für öffentliche Arbeiten und die entsprechenden Finanzierungspläne, die Jahres- und Mehrjahreshaushaltspläne und die entsprechenden Änderungen, die Jahresabschlussrechnungen, die Gebiets- und Bauleitpläne und die abzugebenden Stellungnahmen in den vorgenannten Bereichen,
- die Abkommen und Verträge im Rahmen der zwischengemeindlichen Zusammenarbeit,
- die Vorprojekte von öffentlichen Arbeiten, deren Ausmaß 2,5 Millionen Euro überschreitet,
- in Ermangelung anderslautender Bestimmungen die Bestellung von sämtlichen Gemeindekommissionen und Beiräten der Stadtgemeinde Bruneck, sofern die sprachliche und/oder politische Minderheit vertreten sein muss, ausgenommen die Bewertungskommissionen für Stellenausschreibungen.
Der Gemeinderat überprüft anlässlich der Genehmigung des Haushaltsvoranschlages und der Jahresabschlussrechnung die Durchführung der programmatischen Erklärungen der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters hinsichtlich der im Laufe des Mandats zu realisierenden Initiativen und Projekte.